Sebastian Elisas diverse Themen

Lösung des Wien Energie Problems

Heute war mein Schlichtungsgespräch mit Wien Energie. Zusammenfassend und ganz kurz kann ich sagen, dass alles gut gelaufen ist. Wien Energie verpflichtet sich, in den nächsten Tagen eine Kontaktmöglichkeit per E-Mail anzubieten, die in den gleichen Kanal eingespielt wird wie telefonische Kontaktaufnahmen für Störungen. Generell waren die Menschen, die Wien Energie geschickt hat, sehr nett und haben sofort anerkannt, dass das ein Problem ist, das gelöst werden muss.

Geschlechtseintrag ändern

Das Verwaltungsgericht Wien hat in seiner Erkenntnis VGW-101/007/15504/2022 am 20.02.2023 die Änderung meines Geschlechtseintrages auf "divers" im Personenstandsregister verfügt. Und damit habe ich diverse Stellen, die Daten von mir verarbeiten, mit einem Änderungsauftrag nach § 45 Abs 1 DSG bzw. Art 16 DSGVO aufgefordert, meinen Geschlechtseintrag anzupassen. Beim Bundesministerium für Landesverteidigung habe ich darüber hinaus auch Löschung begehrt. In dieser Tabelle wird dargestellt, wer wann und wie reagiert hat. Man muss da auch immer daran denken, dass seit 2018 klar war, dass es möglich sein muss, andere Geschlechtseinträge außer männlich und weiblich zuzulassen.

Antidiskriminierungsverfahren gegen Wien Energie

Vor einigen Monaten hat Wien Energie im Zuge des Wasserzählertausches auch dieses "nicht verstellbare Thermostat" in meinem Wärmetauscher ausgetauscht. Seitdem kann ich nur noch sehr lauwarm duschen und wenn ich doch baden will, meine Badewanne nur zur Hälfte füllen, weil dann kein warmes Wasser mehr kommt. Ich habe also versucht über den Chat diese Störung zu melden (da Wien Energie wie bekannt E-Mails, Briefe und Faxe erst nach 6-9 Monaten beantwortet). Im Chat wird mir zugestimmt, dass das eine Störung ist, und der einzige Weg, Störungen zu melden, ist per Telefon. Man kann keine E-Mail, keinen Brief und kein Fax schreiben, man kann nicht den Chat verwenden und man kann nicht hingehen (was ich auch nicht einsehen würde).

Wiener Linien Ticketkontrollen & die DSGVO - Teil 2

Wir erinnern uns an meinen letzten Post. Inzwischen hat die Datenschutzbehörde die Wiener Linien zur Stellungnahme aufgefordert, dieser Aufforderung sind die Wiener Linien Ende September nachgekommen, was mir Ende Oktober mitgeteilt wurde mit einer Gelegenheit, auch eine Stellungnahme abzugeben. Das habe ich inzwischen auch getan und werde hier ein bisschen auf die Argumente der Wiener Linien und meine Ansicht dazu eingehen.

Nicht um mich über die Rechtschreibung lustig zu machen (als ob ich da so gut wäre), sondern weil ich es lustig finde, dass die Antwort anscheinend in größerer Eile geschrieben wurde, beginnt es gleich damit dass es nicht nur ein eingescanntes Schriftstück ohne Texterkennung ist, sondern auch mit folgender Adressangabe:

Foto des Briefs, es steht "Datenschutzberhörde" und "per mial" im Adresskopf

Die Überschriften ab jetzt sind auch die Überschriften im Schreiben der Wiener Linien.

Wiener Linien Ticketkontrollen & die DSGVO

Ende Juni habe ich einen Brief der Wiener Linien erhalten, in dem sie mir mitteilten, dass ich am 22. Mai ohne Fahrausweis in Wien in der U-Bahn angetroffen wurde, und die daraus resultierende Mehrgebühr nicht bezahlt hätte. Ich war einigermaßen verwundert, da ich ein Klimaticket Österreich besitze und außerdem an diesem Tag bei meiner Familie in der Steiermark verbracht habe und gar nicht in Wien war. Nach kurzer Recherche im Internet scheint es üblich bei den Wiener Linien zu sein, die Ausrede "Ich habe keinen Ausweis/keine Geldbörse dabei" durchgehen zu lassen und darauf zu verzichten, einen Ausweis zu kontrollieren. Jemand hat sich also anscheinend mit meinem Namen und meinem Geburtsdatum als ich ausgegeben, und irgendwann haben die Wiener Linien dann eine Abfrage im zentralen Melderegister durchgeführt und sind so an meine Adressdaten gelangt.

Ich ging daher davon aus, dass es sich um eine Verwechslung handelte und teilte das den Wiener Linien mit. Tags darauf reagierten sie und forderten eine Kopie meines Klimatickets und eines amtlichen Lichtbildausweises. Am selben Tag habe ich einen Scan des Klimatickets versandt, woraufhin der Fall geschlossen wurde. Mit der Übermittlung der Kopie verlangte ich auch Löschung des Klimatickets nach Abschluss des Falls. Ich habe dann ein Löschbegehren nach Art. 17 DSGVO1 über die Daten, die aus diesem Fall entstanden sind gestellt. Eine Woche später haben mir die Wiener Linien mitgeteilt, dass sie meine Daten aus dem Fall nicht löschen werden und begründen das mit einer Aufbewahrungspflicht nach § 212 Abs. 1 UGB2. Trotzdem gelöscht haben sie aber, wie verlangt, die Kopie des Klimatickets.