Sebastian Elisas diverse Themen
"Die Beschwerdegegnerin hat sich nicht geweigert"
Wie wir wissen, hat das Verwaltungsgericht Wien durch seine Erkenntnis die Änderung meines Geschlechtseintrages im Zentralen Personenstandsregister angewiesen. Mit meiner neuen Geburtsurkunde habe ich dann verschiedene Firmen und Behörden, welche Daten von mir verarbeiten, angewiesen, meine Daten zu ändern. Für manche Stellen ist das völlig überraschend gekommen, so als hätte der Verfassungsgerichtshof nicht schon 2018 zu Recht erkannt, dass das möglich sein muss1. Da ich das als DSGVO-Änderungsbegehren formuliert hatte, habe ich in weiterer Folge gegen manche dieser Stellen Beschwerden bei der Datenschutzbehörde erhoben. Im Rahmen dieses Verfahrens hat auch die Beschwerdegegnerin die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Um eine davon geht es hier. Und das ist die Stellungnahme der ÖBB-Tochterfirma hinter "Rail & Drive", der Rail Equipment GmbH & Co KG.
Durch ihre Anwaltskanzlei haben sie einige interessante Punkte aufgebracht, über die ich jetzt hier schreiben werde, und auch über meine Antworten dazu. Der Großteil der Argumentation gründet sich darauf, dass "unbekannt" und "divers" angeblich im allgemeinen Sprachgebrauch Synonyme sind, und die Änderung daher auf einen sachlich korrekten Eintrag geändert wurde. Der allgemeine Sprachgebrauch ist für die sachliche Richtigkeit der Daten aber nicht relevant.
Durchsuchung von nicht-binären Personen durch die Polizei
In Österreich haben wir ein Auskunftpflichgesetz, welches besagt dass "Organe des Bundes sowie die Organe der durch die Bundesgesetzgebung zu regelnden Selbstverwaltung (…) über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen [haben], soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht". Selbiges steht uns auch Art. 20 (4) B-VG zu:
Geschlechtseintrag ändern
Das Verwaltungsgericht Wien hat in seiner Erkenntnis VGW-101/007/15504/2022 am 20.02.2023 die Änderung meines Geschlechtseintrages auf "divers" im Personenstandsregister verfügt. Und damit habe ich diverse Stellen, die Daten von mir verarbeiten, mit einem Änderungsauftrag nach § 45 Abs 1 DSG bzw. Art 16 DSGVO aufgefordert, meinen Geschlechtseintrag anzupassen. Beim Bundesministerium für Landesverteidigung habe ich darüber hinaus auch Löschung begehrt. In dieser Tabelle wird dargestellt, wer wann und wie reagiert hat. Man muss da auch immer daran denken, dass seit 2018 klar war, dass es möglich sein muss, andere Geschlechtseinträge außer männlich und weiblich zuzulassen.