Sebastian Elisas diverse Themen

Hallo !

Antidiskriminierungsverfahren gegen Wien Energie

Vor einigen Monaten hat Wien Energie im Zuge des Wasserzählertausches auch dieses “nicht verstellbare Thermostat” in meinem Wärmetauscher ausgetauscht. Seitdem kann ich nur noch sehr lauwarm duschen und wenn ich doch baden will, meine Badewanne nur zur Hälfte füllen, weil dann kein warmes Wasser mehr kommt. Ich habe also versucht über den Chat diese Störung zu melden (da Wien Energie wie wir wissen Emails, Briefe und Faxe erst nach 6-9 Monaten beantwortet). Im Chat wird mir zugestimmt dass das eine Störung ist, und der einzige Weg Störungen zu melden ist per Telefon. Man kann keine Email, keinen Brief und kein Fax schreiben, man kann nicht den Chat verwenden und man kann nicht hingehen (was ich auch nicht einsehen würde).

Ich bin behindert. #

Ausschnitt aus dem Bescheid über meine Neufestsetzung des Behindertengrads, der Inhalt ist dass ich mit 60% behindert bin

Das ist ein nicht abstreitbarer Fakt. Und Teil dieser Behinderung ist, dass ich nur sehr selten telefonieren kann, außer es geht um die Arbeit. Hashtag Autismus oder so.

Und? #

Wem gehört Wien Energie? #

Das ist schnell durch einen Blick in das Impressum von Wien Energie beantwortet.

Die Wien Energie GmbH ist eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der WIENER STADTWERKE GmbH und steht somit mittelbar im Eigentum der Stadt Wien. Zudem unterliegt Wien Energie der Kontrolle der Konzernrevision, des Kontrollamts der Stadt Wien sowie des Rechnungshofs.

Wiener Antidiskriminierungsgesetz #

Seit 2004 gibt es das Wiener Antidiskriminierungsgesetz. Es ist laut § 1 Abs. 1 anwendbar für Angelegenheiten des Landes und der Gemeinde Wien, wenn diese (Ziffer 4) den “Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen” betreffen. Da durch Absatz 3 auch “(…) Tätigkeiten von natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts erfasst [werden], die der Regelungskompetenz des Landes in den Sachbereichen des Abs. 1 unterliegen.”, ist meiner Meinung nach das Wiener Antidiskriminierungsgesetz auf Handlungen, die Wien Energie setzt, anwendbar.

Diskriminierung nach dem Gesetz #

§ 3 Abs. 1 des Wiener Antidiskriminierungsgesetz zeigt uns, dass eine unmittelbare Diskriminierung vorliegt, wenn Personen aufgrund von bestimmten Merkmalen des § 2 Abs. 2 (und eines davon ist das Merkmal “Behinderung”), benachteiligt wird.

Eine unmittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund eines in § 2 Abs. 1 genannten Merkmals in einer vergleichbaren Situation gegenüber einer anderen Person, auf die dieses Merkmal nicht zutrifft, zugetroffen hat oder zutreffen würde, benachteiligt wird.

Nicht behinderte Menschen können bei Wien Energie anrufen, um die Störung beheben zu lassen. Ich kann das nicht, und lebe daher schon länger jetzt mit lauwarmen Wasser, und es ist nicht schön. Ich habe daher einen Nachteil, den nicht behinderte Menschen nicht haben.

Schaden #

Ich habe nicht nur den immateriellen Schaden, dass ich mein Warmwasser nur sehr eingeschränkt benutzen konnte, sondern auch einen finanziellen. Da der Zähler für das Warmwasser ein reiner Durchlaufzähler ist, misst er den Durchfluss des Warmwassers, egal welche Temperatur es hat. Mit der richtigen Temperatur im Vorlauf mische ich kaltes Wasser und warmes Wasser und verbrauche daher weniger Warmwasser. Jetzt musste ich für mein Lauwarmes Wasser voll auf die heißeste Einstellung umstellen, habe daher ziemlich viel mehr Warmwasser verbraucht als sonst.

Und weiter… #

… daher habe ich gemäß § 7a bei der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen beim Amt der Wiener Landesregierung ein Schlichtungsverfahren eingeleitet, welches Voraussetzung für eine Klage vor einem Gericht ist.

Update 25.02.2023: Zwei Tage nachdem ich (und damit wohl auch Wien Energie) den RSb bekommen haben mit der Einladung zum ersten Schlichtungsgespräch in diesem Verfahren, ist heute früh unangekündigt jemand von Wien Energie vor der Tür gestanden und hat die Störung behoben. Nachdem mir über Monate auf mehreren Kanälen gesagt wurde, dass es keine Möglichkeit gibt, aus z.B. Emails einen Entstörungsauftrag zu generieren, finde ich das etwas befremdlich. Die Person war aber sehr nett und hat sowohl bestätigt dass das eine Störung (und ein Fehler von Wien Energie) war, als diese auch behoben.

Update 16.03.2023: Heute war das Schlichtungsgespräch, und wir sind zu einer guten Lösung gekommen.

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