Sebastian Elisas diverse Themen

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Zahlen bitte!

Dieser Post ist eine Auflistung der Verfahren, die ich führe und geführt habe (oder wo ich mitbeteiligte Partei bin), und wird aktualisiert, wenn sich etwas ändert.

Behörden

Standesamt

MA 63-1729315-2022

  • Geschäftszahl: MA 63-1729315-2022
  • Datum: 02.12.2022
  • Typ: Bescheid
  • Ergebnis: Antrag abgewiesen. Später ersatzlos behoben durch das Verwaltungsgericht Wien, VGW-101/007/15504/2022

Gemäß dem Personenstandsgesetz 2013 wurde mein Antrag, den Geschlechtseintrag im Zentralen Personenstandsregister von “männlich” auf “divers” zu ändern abgewiesen. Ich hatte eine fachärztliche Stellungnahme vorgelegt, die eine nicht-binäre Geschlechtsidentität bestätigte, aber das übermittelte Gutachten hat nicht den erforderlichen Kriterien entsprochen. Diese Kriterien wurden vom Bundesminister für Inneres in einem Erlass (Durchführungsanleitung für die standesamtliche Arbeit12) festgelegt. Der Bundesminister für Inneres legte fest, dass Geschlechtseinträge nur für Menschen mit “nachweisbaren Varianten der Geschlechtsentwicklung” geändert werden können, und diese Intersexualität durch ein Fachgutachten bestätigt sein muss. Da die Personenstandsbehörden weisungsgebunden sind, sind diese Vorgaben für die Standesämter verbindlich. Da ich keine atypische Entwicklung des Geschlechts nachweisen konnte, wurde der Antrag abgelehnt.

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Verzögerungstaktik bei der Datenschutzbehörde?

Da in der durch den Bürgermeister der Stadt Wien auf Anweisung des Bundesministers für Inneres erhobenen Amtsrevision keine aufschiebende Wirkung beantragt wurde, ist die Erkenntnis, dass mein Geschlechtseintrag im Personenstandsregister zu ändern ist mit 06.03.2023 in Rechtskraft erwachsen. Ich habe wie geschrieben diverse Firmen, Behörden und andere Stellen aufgefordert, meine Daten zu ändern. Manche haben die Änderung durchgeführt, manche nicht, manche haben gar nicht reagiert. Darum habe ich einige Beschwerden bei der Datenschutzbehörde erhoben. Diese sind:

Nach den Beschwerden haben Wiener Wohnen und die ÖGK reagiert und die Änderung durchgeführt. Die ÖGK hat vorgebracht dass sie per Einschreiben reagiert hätten, das habe ich aber nie bekommen und laut Sendungsverfolgung wurde es im 9. Bezirk zugestellt (ich wohne im 20.). Die GIS hat reagiert und auch dort ist die Änderung technische nicht möglich, weiters wären sie nicht an die Erkenntnis des Gerichts gebunden, und da es sie bald nicht mehr gibt ist es auch irrelevant was in der Datenbank steht. Zwei der Verfahren wurden daher eingestellt.

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