Dieses Mal geht es um eine überall geliebte Institution, und zwar die GIS Gebühren Info Service GmbH (Ich muss aber auch sagen, dass ich ein großer Fan von öffentlich-rechtlichem Rundfunk bin. Nicht der GIS). Auch die GIS hat einen Änderungsauftrag von mir bekommen, mein Geschlecht anzupassen. Da das noch relativ am Anfang war, haben sie eine Kopie der Erkenntnis bekommen, und nicht meiner neuen Geburtsurkunde, da diese noch nicht ausgestellt war.

Aus irgendeinem Grund glaubt die GIS jetzt, diese Erkenntnis würde nur die Behörde binden, die das Personenstandsregister betreibt, und dass sie mit “Die GIS führt das Zentrale Personenstandsregister nicht” davonkommen. Auch wenn sie das nicht tun, was ich nicht bestreite, befreit sie das nicht von der Pflicht, die Änderung meiner unrichtigen personenbezogener Daten durchzuführen. Das Erkenntnis bindet primär zwar nur die Personenstandsbehörden, die GIS hat da aber missverstanden, dass sie die Erkenntnis überhaupt nur bekommen haben, weil ich noch keine neue Geburtsurkunde hatte, und einen Beleg gebraucht habe, dass die Daten zu ändern sind. Damit verbunden argumentieren sie dann, dass die Daten aus mehreren Quellen stammen, unter anderem aus dem Melderegister, und dort tritt die Änderung, dass es die anderen Geschlechtsoptionen geben wird, erst im November 2023 in Kraft. Abgesehen davon, dass das Versäumnis des Bundesministers für Inneres, Rechtskonformität herzustellen und das Melderegister rechtzeitig anzupassen, kein Grund ist, meine Grundrechte einzuschränken, ergibt sich die Verpflichtung der GIS, die Daten zu ändern, weder aus dem Personenstandsgesetz, noch dem Meldegesetz, sondern eben aus dem DSG und der DSGVO.

Und überhaupt stammt die Angabe “männlich” ja von mir, weil ich das in Formularen 2021 und 2022 so angegeben hatte. Was auch stimmt. Aber: Öffnen wir einen Kalender, dann sehen wir, dass 2021 und 2022 beide vor 2023 waren, und damit vor der Änderung. In (amtlichen) Formularen ist nie die Geschlechtsidentät gefragt, es ist immer das “offizielle” Geschlecht, und damit war es damals leider männlich. Außerdem war es bis mindestens Mai 2023 nicht möglich, etwas anderes als “männlich” oder “weiblich” in den Formularen der GIS auszuwählen, teilweise ist es das immer noch nicht. Und dort, wo es andere Optionen gibt, ist es nur “divers”, und keine der anderen vorzusehenden Möglichkeiten. Und bis jetzt war die Angabe ja auch richtig. Ja. Das heißt aber nicht, dass sie jetzt richtig sind. Wenn ich heiraten sollte und sich dadurch mein Name ändert, müsste die GIS das ebenso nachziehen.

Dann hat die GIS anscheinend die Idee von der ÖBB geklaut, dass “unbekannt” ja das Gleiche wäre wie “divers”. Was im Personenstandsregister steht, ist ihnen egal, auch wenn das Meldegesetz geändert werden würde, wäre “auch fraglich, ob sich hieraus überhaupt eine Verpflichtung der GIS zur Vervollständigung der bei ihr geführten Geschlechtsoptionen abgeleitet werden könnte”. Wie wir aber festgestellt haben, ergibt sich die Verpflichtung zur Änderung weder aus dem einen noch dem anderen, sondern eben aus der DSGVO.

Laut der GIS habe ich auch kein Recht darauf, dass bestimmte Bezeichnungen für mein Geschlecht eingetragen werden, von daher wäre “unbekannt” ja auch okay. “Divers” einer der Einträge die vom VfGH für als jedenfalls zulässig bestimmt wurden. “Unbekannt”, wurde vom VfGH hingegen nicht als zulässig aufgeführt, und ist auch sachlich im Wortsinn nicht korrekt, da mein Geschlecht keinesfalls “unbekannt” ist, sondern eben “divers”. Was der VfGH aber auf jeden Fall als richtig erkannt hat ist, dass eine Fremdzuschreibung des Geschlechts unzulässig ist, und die wurde hier von der GIS vorgenommen. Der Eintrag “unbekannt” ist daher objektiv falsch. Gut von der GIS dargelegt ist, dass die Judikatur kein Recht darauf erkennen lässt, dass man bestimmte Formulierungen einträgt, dies bindet allerdings auch die GIS daran, die Datenwahrheit herzustellen, und meine Daten so zu verarbeiten, wie sie eben im “höheren” Register richtig sind.

Für die Änderung müsse eine “Neuprogrammierung des Systems” vorgenommen werden, was “außerhalb jeder wirtschaftlichen Verhältnismäßigkeit stehen” würde. Das Versäumen der GIS, in den letzten fünf Jahren die technischen Möglichkeiten zu schaffen, solche Änderungen durchzuführen, bedingt keine Einschränkung meiner Grundrechte. Auch die Kosten der Neuprogrammierung des Systems sind kein Grund, meine Grundrechte zu verletzen1234. Mit diesem Argument ist schon der damalige Bundesminister für Inneres kläglich gescheitert, und das wird auch bei der GIS so sein. Natürlich hat aber auch das mehrere Runden zu den Höchstgerichten benötigt, weil weder Herbert Kickl noch Karl Nehammer großes Interesse daran hatten, Gerichtsentscheidungen zu befolgen oder zu akzeptieren.5

Schlussendlich behaupten sie noch, es könne mir auch kein rechtliches Interesse daran zuerkannt werden, dass die Daten überhaupt angepasst werden. Und dass “zukünftig” sowieso egal ist, weil dann nicht mehr die GIS die Rundfunkgebühren erheben wird, sondern eine neue ORF Beitrags Service GmbH. Davon abgesehen, dass ich den Änderungsauftrag schon vor Monaten erteilt habe, kann ich jetzt ja auch aufhören meinen Rundfunksbeitrag zu zahlen, weil ich ja zukünfig mein Radio verkaufen werde?