Sebastian Elisas diverse Themen

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"Die Beschwerdegegnerin hat sich nicht geweigert"

Wie wir wissen, hat das Verwaltungsgericht Wien durch seine Erkenntnis die Änderung meines Geschlechtseintrages im Zentralen Personenstandsregister angewiesen. Mit meiner neuen Geburtsurkunde habe ich dann verschiedene Firmen und Behörden, welche Daten von mir verarbeiten, angewiesen, meine Daten zu ändern. Für manche Stellen ist das völlig überraschend gekommen, so als hätte der Verfassungsgerichtshof nicht schon 2018 zu Recht erkannt, dass das möglich sein muss1. Da ich das als DSGVO Änderungsbegehren formuliert hatte, habe ich in weiterer Folge gegen manche dieser Stellen Beschwerden bei der Datenschutzbehörde erhoben. Im Rahmen dieses Verfahrens hat auch die Beschwerdegegnerin Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Um eine davon geht es hier. Und das ist die Stellungnahme der ÖBB-Tochterfirma hinter “Rail & Drive”, der Rail Equipment GmbH & Co KG.

Durch ihre Anwaltskanzlei haben sie einige interessante Punkte aufgebracht, über die werde ich jetzt hier reden, und auch über meine Antworten dazu. Der Großteil der Argumentation gründet sich darauf, dass “unbekannt” und “divers” angeblich im allgemeinen Sprachgebrauch Synonyme sind, und die Änderung daher auf einen sachlich korrekten Eintrag geändert wurde. Der allgemeine Sprachgebrauch ist für die sachliche Richtigkeit der Daten aber nicht relevant.

Generell geht Argumentation am Thema vorbei, da sie sich viel darauf bezieht, welche Einträge aus Sicht der Personenstandsbehörde zulässig sind und welche nicht, und wie die ÖBB meine Geschlechtsidentität interpretiert. Welche Begriffe aus Sicht der Personenstandsbehörden dafür zulässig sind (oder nicht) ist aber gar nicht Gegenstand der Sache, sondern die sachliche Unrichtigkeit der Daten, welche zweifelsfrei durch die Weigerung des ÖBB, meinen Eintrag auf den gerichtlich festgelegten Inhalt zu berichtigen, gegeben ist. Es ist auch weder Aufgabe der ÖBB noch der Datenschutzbehörde in weiterer Folge, meine Geschlechtsidentität zu beurteilen, dafür Synonyme zu finden oder diese abzuwandeln, und dies ist auch nicht notwendig oder angebracht. Durch meine Antwort liegt der Ball jetzt wieder bei der Datenschutzbehörde.

Ganz am Anfang wird mir mitgeteilt, dass die ÖBB sich keinesfalls geweigert hätten, meinen Eintrag anzuüassen. Vielmehr haben sie sofort reagiert, und meinen Datensatz dahingehend angepasst, dass mein Geschlecht jetzt “unbekannt” lautet, weil keine anderen Einträge als “männlich”, “weiblich” und “unbekannt” zur Verfügung stehen. Damit sind sie meinem Änderungsauftrag ihrer Meinung nach nachgekommen, weil ich das ja beantragt hätte (was ich nicht habe). Als Argument, warum die Änderung nicht möglich ist, wird angeführt, dass die ÖBB einer Ausschreibungspflicht unterliegen, und daher nicht so ohne weiteres die Software dahingehend verändern kann, dass es möglich wäre. Dafür hatten sie aber mehr als fünf Jahre Zeit.

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Geschlechtseintrag ändern

Das Verwaltungsgericht Wien hat in seiner Erkenntnis VGW-101/007/15504/2022 am 20.02.2023 die Änderung meines Geschlechtseintrages auf “divers” im Personenstandsregister verfügt. Und damit habe ich diverse Stellen, die Daten von mir verarbeiten, mit einem Änderungsauftrag nach § 45 Abs 1 DSG bzw. Art 16 DSGVO aufgefordert, meinen Geschlechtseintrag anzupassen. Beim Bundesministerium für Landesverteidigung habe ich darüber hinaus auch Löschung begehrt. In dieser Tabelle wird dargestellt, wer wann und wie reagiert hat. Man muss da auch immer daran denken, dass seit 2018 klar war, dass es möglich sein muss, andere Geschlechtseinträge außer männlich und weiblich zuzulassen.

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