In Österreich ist jede Arbeitgeber*in ab 25 Dienstnehmer*innen Größe dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahl behinderter Personen einzustellen. Das ist die Beschäftigungspflicht nach § 1 Abs. 1 Behinderteneinstellungsgesetz1.
Wenn gegen diese Vorschrift verstoßen wird, das heißt, wenn weniger behinderte Menschen eingestellt werden, als vorgesehen, müssen die Dienstgeber*innen einen bestimmten Betrag bezahlen, die sogenannte Ausgleichstaxe.
Lange war es geradezu ein Staatsgeheimnis, welche Unternehmen ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen. Das für die Berechnung und Erhebung der Ausgleichstaxe zuständige Sozialministeriumservice hat sich kategorisch geweigert, Informationen darüber zu zur Verfügung zu stellen. Die Zeitschrift andererseits hat eine Liste veröffentlicht, die ihnen zugespielt wurde. Ansonsten - Stille. Das Sozialministeriumsservice hat lediglich einige statistische Daten veröffentlicht, etwa wie viel die Ausgleichstaxe insgesamt pro Jahr ausmacht.
Ich habe diese Liste jetzt auf offiziellem Weg bekommen. Zumindest einen Teil davon.
