Sebastian Elisas diverse Themen

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Geschlechtseintrag ändern

Das Verwaltungsgericht Wien hat in seiner Erkenntnis VGW-101/007/15504/2022 am 20.02.2023 die Änderung meines Geschlechtseintrages auf “divers” im Personenstandsregister verfügt. Und damit habe ich diverse Stellen, die Daten von mir verarbeiten, mit einem Änderungsauftrag nach § 45 Abs 1 DSG bzw. Art 16 DSGVO aufgefordert, meinen Geschlechtseintrag anzupassen. Beim Bundesministerium für Landesverteidigung habe ich darüber hinaus auch Löschung begehrt. In dieser Tabelle wird dargestellt, wer wann und wie reagiert hat. Man muss da auch immer daran denken, dass seit 2018 klar war, dass es möglich sein muss, andere Geschlechtseinträge außer männlich und weiblich zuzulassen.

Verarbeitende Stellen #

VerarbeiterAuftrag amReaktion amÄnderung
Berufsschule für Handel und Reisen08.03.202317.03.2023shuffle tracks button emoji
T-Mobile09.03.202323.03.2023check box with check emoji
ÖBB Personenverkehr09.03.202304.04.2023hourglass done emoji
Landespolizeidirektion Wien10.03.202320.03.2023exclamation question mark emoji
Österreichische Post09.03.202307.04.2023cross mark emoji
Wiener Wohnen09.03.2023  
Bundesheer10.03.202320.04.2023check box with check emoji
Steiermärkische Landesbibliothek09.03.202316.03.2023check box with check emoji
Durchblicker09.03.202306.04.2023check box with check emoji
OBI09.03.202306.04.2023cross mark emoji
GIS09.03.2023  
S-Versicherung09.03.202312.04.2023check box with check emoji
bank9909.03.202304.04.2023cross mark emoji
Erste Bank09.03.202305.04.2023cross mark emoji
Educom09.03.202306.04.2023cross mark emoji
BILLA09.03.202306.04.2023cross mark emoji
Österreichischer Gewerkschaftsbund09.03.202328.06.2023exclamation question mark emoji
Wien Energie09.03.202314.04.2023check box with check emoji
Österreichische Gesundheitskasse12.03.2023 check box with check emoji
ÖBB Rail & Drive09.03.202310.03.2023cross mark emoji
Arbeitsmarktservice09.03.202315.03.2023cross mark emoji
Thalia09.03.202309.03.2023cross mark emoji
Spusu09.03.202310.03.2023check box with check emoji
Diözese Graz‑Seckau09.03.202313.03.2023check box with check emoji
Wirtschaftskammer Wien17.03.202322.03.2023check box with check emoji
VHS Wien20.03.202320.03.2023check box with check emoji
Magistratsabteilung 4009.03.202304.04.2023check box with check emoji
Gewerkschaft öffentlicher Dienst05.04.2023  
Landespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt10.03.202306.04.2023exclamation question mark emoji
Technische Universität Wien15.04.202317.04.2023check box with check emoji
Stadt Wien Büchereien15.04.202318.04.2023check box with check emoji
Wiener Netze16.04.202328.06.2023check box with check emoji
One Mobility Ticketing (Klimaticket)16.04.202319.04.2023hourglass done emoji
Universität Wien18.04.202318.04.2023check box with check emoji

Details zu einzelnen Stellen #

Berufsschule für Handel und Reisen #

Es war im System der Stadt Wien am Beginn dieses Schuljahres möglich, die anderen Optionen (divers, inter, offen, leer) einzutragen. Diese Möglichkeit wurde wieder entfernt, warum, weiß die Schule nicht. Auf meinen Antrag hin konnte mein Eintrag daher nicht geändert werden. Die Zeugnisformularverordnung sieht auch nur explizit männliche und weibliche Formen vor, und hat auch eine abschließende Aufzählung der Texte, wie sie zu lauten haben, z.B. “Er/Sie hat das Bildungsziel der Berufsschule für den Lehrberuf … erreicht und damit die Berufsschulpflicht in diesem Lehrberuf erfüllt”, und auch die Zeugnisvorlagen kennen nur die Formulierung “Schüler der/Schülerin der … Klasse”. Die Berufsschule hat mir aber nach Rücksprache mit der Bildungsdirektion Wien, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Magistratsabteilung 56 ein Zeugnis ausgestellt, das so aussieht:

Jahres und Abschlusszeugnis, Sebastian ... besuchte die 3AL (anstatt Schüler der 3AL)

Sebastian ... hat; Sebastian ... besuchte; Sebastian ... hat anstatt jeweils Er hat, Er besuchte

Magistratsabteilung 40 #

Die Magistratsabteilung (MA 40) ist unter anderem für die Wiener Mindestsicherung zuständig, welche ich in der Vergangenheit bezogen habe. Auf dieser Grundlage haben sie den gleichen Änderungsauftrag bekommen wie die anderen. Als Antwort ist ein Schreiben mit einem Verbesserungsauftrag gemäß § 32 Abs. 3 Wiener Mindestsicherungsgesetz gekommen, in dem mir aufgetragen wird, unter anderem meinen Einkommens- und Vermögensnachweis zu übermitteln, um meinen Antrag auf Mindestsicherung bearbeiten zu können. Ich habe weder einen Antrag auf Mindestsicherung gestellt, noch habe ich das vor. Aber um ehrlich zu sein, passt das zu meiner Erfahrung mit der MA 40.
Nachdem ich am 20.03.2023 mit der Rechtsaufsicht im CC geantwortet habe, wurde am 04.04.2023 die Änderung durchgeführt.

ÖBB-Personenverkehr AG #

Die ÖBB versprechen seit mindestens drei Jahren, dass es demnächst möglich sein wird, “alternative” Geschlechtseinträge abzubilden. Bis jetzt ist das allerdings noch immer nicht implementiert.
Rail & Drive hat mein Änderungsbegehren gleich zurückgewiesen, da es technisch nicht möglich ist. Die ÖBB PV hat am 04.04.2023 mitgeteilt, dass sie die Fristverlängerung nach Art. 12 Abs 3 in Anspruch nehmen.

BILLA AG #

Nachdem sie mich zuerst an den Service der Jö-Karte verwiesen und dabei übersehen haben, dass ich mich auf den BILLA Onlineshop beziehe, haben sie mir mitgeteilt, dass sie “nur Anreden, aber kein Geschlecht speichern”. Das stimmt auch, aber bei den Anreden kann man nur zwischen “Herr” und “Frau” wählen. Da was zu ändern entspricht nicht meinem ursprünglichen Antrag, dieser wurde daher “erfüllt”. Es gibt dann aber noch das Gleichbehandlungsgesetz, das im III. Teil auch im privaten Dienstleistungsbereich, “beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen” zur Anwendung kommt. Das Merkmal “Geschlecht” ist hier geschützt. Ich werde daher Schritte prüfen, damit vorzugehen, da das meiner Ansicht nach eine geschlechterspezifische Diskriminierung darstellt. In Deutschland hatte man damit schon Erfolg. Es ist nicht so, dass mir die Anrede so wichtig wäre - auch wenn es da sehr gute Lösungen gibt, wie einfach “guten Tag”, aber die Art wie BILLA mit meinem Änderungsauftrag umgegangen ist finde ich nicht ok. Und es gibt sicher andere Menschen, denen die Anrede wichtiger ist. Ich frage mich sowieso, auch im Sinne des Art. 5 Abs. 1 lit C DSGVO, wieso hier überhaupt eine geschlechtsspezifische Anrede verarbeitet werden muss.

Arbeitsmarktservice #

Das AMS behauptet keine Daten über mich zu verarbeiten, solange ich nicht als arbeitssuchend vorgemerkt bin. Das ist aber definitiv falsch, da mein eAMS Konto weiterbesteht und die Daten dort falsch und damit zu ändern sind. Das können sie aber nicht, da diese “komplexe Änderung” noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Screenshot der Daten über mich im eAMS Konto; Geschlecht: männlich

bank99 #

Die bank99 hat mir auf eine Anfrage früher mitgeteilt, dass sie sich nicht an die Erkenntnis des VfGH gebunden sehen, daher bin ich da besonders gespannt. Inzwischen (04.04.2023) gibt es eine Antwort, und zwar, dass die Änderung technisch nicht möglich ist, weil die Änderung “nicht nur die Umstellung eines Feldes in einer Datenbank [betrifft]. Das Ziel der Übung ist ja, dass die Geschlechtsidentität in der gesamten Kommunikation mitberücksichtigt werden kann und dazu sind umfangreiche Änderungen in vielen unserer Systeme erforderlich.” Was auch irgendwie stimmt. Aber auch die bank99 bzw. vorher die ING-DiBa Austria hatte gleich lange wie alle anderen Unternehmen und Behörden Zeit, sich da Lösungen zu überlegen. Am 25.04.2023 haben sie mir mitgeteilt, dass das System der bank99 “nicht das Personenstandsregister” sei, und sie die Änderung daher auch nicht durchführen müssen.

Bundesministerium für Landesverteidigung #

Hier habe ich nicht nur Änderung beantragt, sondern auch Löschung. Das BMLV verarbeitet Daten über mich mit der Rechtsgrundlage des § 55a Wehrgesetz iVm § 10 Abs 1 Wehrgesetz, also Daten, die im Rahmen meiner Stellung durch meine Wehrpflicht als männlicher Staatsbürger entstanden sind. Da ich rechtlich kein Mann mehr bin, die Wehrpflicht aber nur männliche österreichische Staatsbürger betrifft, und auch die vom BMLV angeführte Rechtsgrundlage nur von “Wehrpflichtigen”, sowie von “anderen Personen, die für eine Wehrdienstleistung in Betracht kommen” spricht, ist mit dieser Änderung und der Feststellung meiner Untauglichkeit 2014 die Rechtsgrundlage der Verarbeitung und Speicherung (außer für allfällige Archivzwecke) im Sinne des § 38 DSG weggefallen, die Daten sind daher nach § 45. Abs 2 Z 3 DSG zu löschen.
Am 06.04.2023 hat mir das BMLV mitgeteilt, dass die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts für sie nicht ausreichend ist, sondern sie auch eine Bestätigung über die erfolgte Eintragung wollen.
Mit 20.04.2023 wurden meine Daten schließlich gelöscht.

Beschwerden an die Datenschutzbehörde #

VerarbeiterBeschwerde amWarum?
ÖBB Rail & Drive18.03.2023Undurchführbarkeit
Arbeitsmarktservice18.03.2023Undurchführbarkeit
Landespolizeidirektion Wien11.04.2023Verweigerung
Wiener Wohnen12.04.2023Fristablauf
GIS12.04.2023Fristablauf
Landespolizeidirektion Wien - Verkehrsamt13.04.2023Fristablauf
Österreichische Gesundheitskasse14.04.2023Fristablauf

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