Hääää #
Das Verwaltungsgericht Wien hat in seiner Erkenntnis VGW-101/007/15504/2022-8 am 20.02.2023 die Änderung meines Geschlechtseintrages auf “divers” im Personenstandsregister verfügt. Und damit habe ich diverse Stellen, die Daten von mir verarbeiten, mit einem Änderungsauftrag nach § 45 Abs 1 DSG bzw. Art 16 DSGVO aufgefordert, meinen Geschlechtseintrag anzupassen. In dieser Tabelle wird dargestellt, wer wann und wie reagiert hat. Man muss da auch immer daran denken, dass seit 2018 klar war, dass es möglich sein muss, andere Geschlechtseinträge außer männlich und weiblich zuzulassen.
Verarbeitende Stellen #
Verarbeiter | Auftrag am | Reaktion am | Änderung | Kommentar |
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Berufsschule für Handel und Reisen | 08.03.2023 | 17.03.2023 | Siehe Details | |
T-Mobile | 09.03.2023 | 23.03.2023 | ||
ÖBB PV | 09.03.2023 | |||
LPD Wien | 10.03.2023 | 20.03.2023 | Siehe Details | |
Österreichische Post | 09.03.2023 | 13.03.2023 | Weiterleitung an die Fachabteilung | |
Wiener Wohnen | 09.03.2023 | |||
BMLV | 10.03.2023 | |||
Steiermärkische Landesbibliothek | 09.03.2023 | 16.03.2023 | ||
Durchblicker | 09.03.2023 | 22.03.2023 | Technische Umsetzung wird geprüft | |
OBI | 09.03.2023 | |||
GIS | 09.03.2023 | |||
S-Versicherung | 09.03.2023 | 10.03.2023 | Weiterleitung an die Fachabteilung | |
bank99 | 09.03.2023 | |||
Erste Bank | 09.03.2023 | |||
Educom | 09.03.2023 | 10.03.2023 | Angeblich wäre ich nicht Kunde, trotz Konto | |
BILLA | 09.03.2023 | 09.03.2023 | Angeblich wäre ich nicht Kunde, trotz Konto | |
ÖGB | 09.03.2023 | |||
Wien Energie | 09.03.2023 | 16.03.2023 | Weiterleitung an die Fachabteilung | |
Card Complete | 09.03.2023 | |||
Österreichische Gesundheitskasse | 09.03.2023 | |||
ÖBB Rail & Drive | 09.03.2023 | 10.03.2023 | Änderung ist technisch nicht möglich | |
Arbeitsmarktservice | 09.03.2023 | 15.03.2023 | Änderung ist technisch nicht möglich | |
Thalia | 09.03.2023 | 09.03.2023 | Änderung ist technisch nicht möglich | |
Spusu | 09.03.2023 | 10.03.2023 | ![]() | |
Diözese Graz‑Seckau | 09.03.2023 | 13.03.2023 | ![]() | |
Wirtschaftskammer Wien | 17.03.2023 | 22.03.2023 | ![]() | |
VHS Wien | 20.03.2023 | 20.03.2023 | ![]() | |
Magistratsabteilung 40 | 09.03.2023 | 20.03.2023 | ![]() ![]() | Siehe Details |
Details zu einzelnen Stellen #
Berufsschule für Handel und Reisen #
Es war im System der Stadt Wien am Beginn dieses Schuljahres möglich, die anderen Optionen (divers, inter, offen, leer) einzutragen. Diese Möglichkeit wurde wieder entfernt, warum, weiß die Schule nicht. Auf meinen Antrag hin konnte mein Eintrag daher nicht geändert werden. Die Zeugnisformularverordnung sieht auch nur explizit männliche und weibliche Formen vor, und hat auch eine abschließende Aufzählung der Texte, wie sie zu lauten haben, z.B. “Er/Sie hat das Bildungsziel der Berufsschule für den Lehrberuf … erreicht und damit die Berufsschulpflicht in diesem Lehrberuf erfüllt”, und auch die Zeugnisvorlagen kennen nur die Formulierung “Schüler der/Schülerin der … Klasse”. Die Berufsschule hat mir aber nach Rücksprache mit der Bildungsdirektion Wien, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie der Magistratsabteilung 56 ein Zeugnis ausgestellt, das so aussieht:
Magistratsabteilung 40 #
Die Magistratsabteilung (MA 40) ist unter anderem für die Wiener Mindestsicherung zuständig, welche ich in der Vergangenheit bezogen habe. Auf dieser Grundlage haben sie den gleichen Änderungsauftrag bekommen wie die anderen. Als Antwort ist ein Schreiben mit einem Verbesserungsauftrag gemäß § 32 Abs. 3 Wiener Mindestsicherungsgesetz gekommen, in dem mir aufgetragen wird, unter anderem meinen Einkommens- und Vermögensnachweis zu übermitteln, um meinen Antrag auf Mindestsicherung bearbeiten zu können. Ich habe weder einen Antrag auf Mindestsicherung gestellt, noch habe ich das vor. Aber um ehrlich zu sein, passt das zu meiner Erfahrung mit der MA 40.
Landespolizeidirektion Wien #
Die LPD Wien sind bis jetzt die erste Stelle, die mehr von mir wollte. Sie fordern eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, der ein Lichtbild, Unterschrift, Geburtsdatum und -ort enthält. Geburtsdatum und -ort habe ich bereits mit meinem ursprünglichen Antrag übermittelt. Es ist mir nicht ersichtlich, inwiefern ein Lichtbild von mir oder eine Unterschriftenkopie helfen würden, meine Identität zu belegen, vor allem nicht, da die LPD Wien von weder dem einen, noch dem anderen eine Vergleichsprobe hat. Weiters war der ursprüngliche Antrag bereits mit einer qualifizierten elektronische Signatur laut Art. 3 Z 15 eIDAS-VO versehen, welche nach § 4 SVG Abs. 1 der handschriftlichen Unterschrift im Sinne des § 886 ABGB gleichgestellt ist und die Identifikation meiner Person zweifelsfrei ermöglicht. Es steht der LPD Wien auch frei in das (in Österreich für jede*n und für Behörden sowieso) zugängliche Melderegister Einsicht zu nehmen, um die Daten so zu überprüfen, oder das amtliche Prüfservice für qualifizierte elektronische Signaturen, welches von der Telekom-Control-Kommission bereitgestellt wird, zu verwenden. Außerdem gibt es für österreichische Staatsbürger*innen keine Pflicht, überhaupt irgendeinen amtlichen Lichtbildausweis zu besitzen1, und es ist kaum sachlich gerechtfertigt ist, diese Menschen von ihren Grundrechten auf Datenschutz auszuschließen.
ÖBB #
Die ÖBB versprechen seit mindestens drei Jahren, dass es demnächst möglich sein wird, “alternative” Geschlechtseinträge abzubilden. Bis jetzt ist das allerdings noch immer nicht implementiert.
Arbeitsmarktservice #
Das AMS behauptet keine Daten über mich zu verarbeiten, solange ich nicht als arbeitssuchend vorgemerkt bin. Das ist aber definitiv falsch, da mein eAMS Konto weiterbesteht und die Daten dort falsch und damit zu ändern sind. Das können sie aber nicht, da diese “komplexe Änderung” noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
bank99 #
Die bank99 hat mir auf eine Anfrage davor mitgeteilt, dass sie sich nicht an die Erkenntnis des VfGH gebunden sehen, daher bin ich da besonders gespannt.
Bundesministerium für Landesverteidigung #
Hier habe ich nicht nur Änderung beantragt, sondern auch Löschung. Das BMLV verarbeitet Daten über mich mit der Rechtsgrundlage des § 55a Wehrgesetz iVm § 10 Abs 1 Wehrgesetz, also Daten, die im Rahmen meiner Stellung durch meine Wehrpflicht als männlicher Staatsbürger entstanden sind. Da ich rechtlich kein Mann mehr bin, die Wehrpflicht aber nur männliche österreichische Staatsbürger betrifft, und auch die vom BMLV angeführte Rechtsgrundlage nur von “Wehrpflichtigen”, sowie von “anderen Personen, die für eine Wehrdienstleistung in Betracht kommen” spricht, ist mit dieser Änderung und der Feststellung meiner Untauglichkeit 2014 die Rechtsgrundlage der Verarbeitung und Speicherung (außer für allfällige Archivzwecke) im Sinne des § 38 DSG weggefallen, die Daten sind daher nach § 45. Abs 2 Z 3 DSG zu löschen.
Beschwerden an die Datenschutzbehörde #
Verarbeiter | Beschwerde am | Kommentar |
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ÖBB Rail & Drive | 18.03.2023 | |
Arbeitsmarktservice | 18.03.2023 |