Sebastian Elisas diverse Themen

Durchsuchung von nicht-binären Personen durch die Polizei

In Österreich haben wir ein Auskunftpflichgesetz, welches besagt dass “Organe des Bundes sowie die Organe der durch die Bundesgesetzgebung zu regelnden Selbstverwaltung (…) über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen [haben], soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht.” Selbiges steht uns auch Art. 20 (4) B-VG zu:

Alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts haben über Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches Auskünfte zu erteilen, soweit eine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht dem nicht entgegensteht; berufliche Vertretungen sind nur gegenüber den ihnen jeweils Zugehörigen auskunftspflichtig und dies insoweit, als dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben nicht verhindert wird. Die näheren Regelungen sind hinsichtlich der Organe des Bundes sowie der durch die Bundesgesetzgebung zu regelnden Selbstverwaltung in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache, hinsichtlich der Organe der Länder und Gemeinden sowie der durch die Landesgesetzgebung zu regelnden Selbstverwaltung in der Grundsatzgesetzgebung Bundessache, in der Ausführungsgesetzgebung und in der Vollziehung Landessache.

Für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Nichterteilung hat man außerdem das Recht auf einen Bescheid (§ 4 Auskunftspflichtgesetz), den man dann vor einem Gericht bekämpfen kann. Gemäß § 3 Auskunftspflichtgesetz ist die Auskunft unverzüglich, spätestens jedoch binnen acht Wochen zu erteilen.

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Lösung des Wien Energie Problems

Heute war mein Schlichtungsgespräch mit Wien Energie. Zusammenfassend und ganz kurz kann ich sagen, dass alles sehr gut gelaufen ist. Wien Energie verpflichtet sich, in den nächsten Tagen eine Kontaktmöglichkeit per Email anzubieten, die in den gleichen Kanal eingespielt werden wie telefonische Kontaktaufnahmen für Störungen. Generell waren die Menschen, die Wien Energie geschickt hat sehr nett und haben sofort anerkannt, dass das ein Problem ist, das gelöst werden muss.

Auch die Erklärung, warum es durch den Brief der Schlichtungsstelle doch möglich war, eine Störungsmeldung zu generieren, ist für mich schlüssig: Prinzipiell gab es die Möglichkeit schon immer, die war aber für Hausverwaltungen vorgesehen, und nicht für die Endkund*innen. Es gibt auch Aufkleber/Aushänge von Wien Energie, die am schwarzen Brett der Häuser angebracht sein sollten, wo auch eine E-Mailadresse für Störungen abgedruckt ist. Den gab es nur bei mir nicht. Der Workflow ist auch sehr auf Telefon ausgelegt, darum hat mir auch niemand im Chat mitgeteilt, dass es diesen Weg eigentlich gibt.

Update 31.03.2023:

Inzwischen hat Wien Energie die barrierefreie Möglichkeit aktiviert: Screenshot der Wien Energie Homepage, die zeigt dass man jetzt per Email einen barrierefreien Zugang zu Störungsmeldungen hat

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