Sebastian Elisas diverse Themen

Wiener Linien Ticketkontrollen & die DSGVO - Teil 2

Wir erinnern uns an meinen letzten Post. Inzwischen hat die Datenschutzbehörde die Wiener Linien zur Stellungnahme aufgefordert, dieser Aufforderung sind die Wiener Linien Ende September nachgekommen, was mir Ende Oktober mitgeteilt wurde mit einer Gelegenheit auch eine Stellungnahme abzugeben. Das habe ich inzwischen auch getan und werde hier ein bisschen auf die Argumente der Wiener Linien und meine Ansicht dazu eingehen.

Einleitung

Nicht um mich über die Rechtschreibung lustig zu machen (als ob ich da so gut wäre), sondern weil ich es lustig finde, dass die Antwort anscheinend in größerer Eile geschrieben wurde, beginnt es gleich damit dass es nicht nur ein eingescanntes Schriftstück ohne Texterkennung ist, sondern auch mit folgender Adressangabe:

Foto des Briefs, es steht "Datenschutzberhörde" und "per mial" im Adresskopf

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Wiener Linien Ticketkontrollen & die DSGVO

Ende Juni habe ich einen Brief der Wiener Linien erhalten, in dem sie mir mitteilten, dass ich am 22. Mai ohne Fahrausweis in Wien in der U-Bahn angetroffen wurde, und die daraus resultierende Mehrgebühr nicht bezahlt hätte. Ich war einigermaßen verwundert, da ich ein Klimaticket Österreich besitze und außerdem an diesem Tag bei meiner Familie in der Steiermark verbracht habe und gar nicht in Wien war. Nach kurzer Recherche im Internet scheint es üblich bei den Wiener Linien zu sein, die Ausrede “Ich habe keinen Ausweis/keine Geldbörse dabei” durchgehen zu lassen und darauf zu verzichten, einen Ausweis zu kontrollieren. Jemand hat sich also anscheinend mit meinem Namen und meinem Geburtsdatum als ich ausgegeben, und irgendwann haben die Wiener Linien dann eine ZMR Abfrage gemacht und sind so an meine Adressdaten gelangt. Ich ging daher davon aus, dass es sich um eine Verwechslung handelte und teilte das den Wiener Linien mit. Tags darauf reagierten sie und forderten eine Kopie meines Klimatickets und eines amtlichen Lichtbildausweises. Am selben Tag habe ich einen Scan des Klimatickets versandt, woraufhin der Fall geschlossen wurde. Mit der Übermittlung der Kopie verlangte ich auch Löschung des Klimatickets nach Abschluss des Falls. Ich habe auch ein Löschbegehren nach Art. 17 DSGVO1 über die Daten, die aus diesem Fall entstanden sind gestellt. Eine Woche später haben mir die Wiener Linien mitgeteilt, dass sie meine Daten aus dem Fall nicht löschen werden und begründen das mit einer Aufbewahrungspflicht nach § 212 Abs. 1 UGB2. Trotzdem gelöscht haben sie aber, wie verlangt, die Kopie des Klimatickets.

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