Dieser Post ist eine Auflistung der Verfahren, die ich führe und geführt habe (oder wo ich mitbeteiligte Partei bin), und wird aktualisiert, wenn sich etwas ändert.
Behörden
Standesamt
MA 63-1729315-2022
- Geschäftszahl: MA 63-1729315-2022
- Datum: 02.12.2022
- Typ: Bescheid
- Ergebnis: Antrag abgewiesen. Später ersatzlos behoben durch das Verwaltungsgericht Wien, VGW-101/007/15504/2022
Gemäß dem Personenstandsgesetz 2013 wurde mein Antrag, den Geschlechtseintrag im Zentralen Personenstandsregister von “männlich” auf “divers” zu ändern abgewiesen. Ich hatte eine fachärztliche Stellungnahme vorgelegt, die eine nicht-binäre Geschlechtsidentität bestätigte, aber das übermittelte Gutachten hat nicht den erforderlichen Kriterien entsprochen. Diese Kriterien wurden vom Bundesminister für Inneres in einem Erlass (Durchführungsanleitung für die standesamtliche Arbeit12) festgelegt. Der Bundesminister für Inneres legte fest, dass Geschlechtseinträge nur für Menschen mit “nachweisbaren Varianten der Geschlechtsentwicklung” geändert werden können, und diese Intersexualität durch ein Fachgutachten bestätigt sein muss. Da die Personenstandsbehörden weisungsgebunden sind, sind diese Vorgaben für die Standesämter verbindlich. Da ich keine atypische Entwicklung des Geschlechts nachweisen konnte, wurde der Antrag abgelehnt.