- Sadly, we have a huge issue with stray dogs . They can get quite dangerous, especially in the nights or when there’s too much heat outside, even in large cities. Best is to avoid side streets or neighbourhoods at the outskirts during night. If you plan a bike trip in villages close to a large city, try not to get back too late in the evening.
- You can use your card pretty much anywhere in large cities or even some small towns, but you’ll probably need some cash when entering small shops, artisan shops, some bus tickets (only for some routes), etc.
- Getting around public transport can be easy with mobile phone apps. This will depend on the city, but for most large ones, you can use the 24pay app, works with international banks and mobile phone numbers as well.
24pay
- for travelling by bus, you can get your ticket online at: Autogari.RO mind that you’ll most likely need to still print your ticket (we’re not yet at the qr-scan stage, even if the tickets have a qr code )
- for travelling by train, you can either get your tickets from vending machines in the train station (multiple languages available, otherwise, even in large cities, it’s hard to navigate without knowing Romanian…) or through this app: CFR Călători online tickets. No need to print tickets in this case, but you’ll need internet connection while using it.
- Language side might be a bit difficult if you plan on being away from big cities, some translation app might come in handy . Young people in cities are likely to speak English and in some cities (Timișoara, Cluj-Napoca, Sibiu, Brașov) you can get by with German as well, probably, as there are some German communities around.
Dieses Mal geht es um eine überall geliebte Institution, und zwar die GIS Gebühren Info Service GmbH (Ich muss aber auch sagen, dass ich ein großer Fan von öffentlich-rechtlichem Rundfunk bin. Nicht der GIS). Auch die GIS hat einen Änderungsauftrag von mir bekommen, mein Geschlecht anzupassen. Da das noch relativ am Anfang war, haben sie eine Kopie der Erkenntnis bekommen, und nicht meiner neuen Geburtsurkunde, da diese noch nicht ausgestellt war.
Aus irgendeinem Grund glaubt die GIS jetzt, diese Erkenntnis würde nur die Behörde binden, die das Personenstandsregister betreibt, und dass sie mit “Die GIS führt das Zentrale Personenstandsregister nicht” davonkommen. Auch wenn sie das nicht tun, was ich nicht bestreite, befreit sie das nicht von der Pflicht, die Änderung meiner unrichtigen personenbezogener Daten durchzuführen. Das Erkenntnis bindet primär zwar nur die Personenstandsbehörden, die GIS hat da aber missverstanden, dass sie die Erkenntnis überhaupt nur bekommen haben, weil ich noch keine neue Geburtsurkunde hatte, und einen Beleg gebraucht habe, dass die Daten zu ändern sind. Damit verbunden argumentieren sie dann, dass die Daten aus mehreren Quellen stammen, unter anderem aus dem Melderegister, und dort tritt die Änderung, dass es die anderen Geschlechtsoptionen geben wird, erst im November 2023 in Kraft. Abgesehen davon, dass das Versäumnis des Bundesministers für Inneres, Rechtskonformität herzustellen und das Melderegister rechtzeitig anzupassen, kein Grund ist, meine Grundrechte einzuschränken, ergibt sich die Verpflichtung der GIS, die Daten zu ändern, weder aus dem Personenstandsgesetz, noch dem Meldegesetz, sondern eben aus dem DSG und der DSGVO.
Und überhaupt stammt die Angabe “männlich” ja von mir, weil ich das in Formularen 2021 und 2022 so angegeben hatte. Was auch stimmt. Aber: Öffnen wir einen Kalender, dann sehen wir, dass 2021 und 2022 beide vor 2023 waren, und damit vor der Änderung. In (amtlichen) Formularen ist nie die Geschlechtsidentät gefragt, es ist immer das “offizielle” Geschlecht, und damit war es damals leider männlich. Außerdem war es bis mindestens Mai 2023 nicht möglich, etwas anderes als “männlich” oder “weiblich” in den Formularen der GIS auszuwählen, teilweise ist es das immer noch nicht. Und dort, wo es andere Optionen gibt, ist es nur “divers”, und keine der anderen vorzusehenden Möglichkeiten. Und bis jetzt war die Angabe ja auch richtig. Ja. Das heißt aber nicht, dass sie jetzt richtig sind. Wenn ich heiraten sollte und sich dadurch mein Name ändert, müsste die GIS das ebenso nachziehen.
Dann hat die GIS anscheinend die Idee von der ÖBB geklaut, dass “unbekannt” ja das Gleiche wäre wie “divers”. Was im Personenstandsregister steht, ist ihnen egal, auch wenn das Meldegesetz geändert werden würde, wäre “auch fraglich, ob sich hieraus überhaupt eine Verpflichtung der GIS zur Vervollständigung der bei ihr geführten Geschlechtsoptionen abgeleitet werden könnte”. Wie wir aber festgestellt haben, ergibt sich die Verpflichtung zur Änderung weder aus dem einen noch dem anderen, sondern eben aus der DSGVO.